DSGVO und Cold Calling – passt das zusammen?

Was bedeutet die DSGVO für die telefonische Direktansprache?

Nachdem die DSGVO seit Mai 2018 geltendes Recht darstellt drohen Anwälte im Netz mit horrenden Geldstrafen, die zu zahlen wären, wenn nach dem 25.05.2018 gegen die DSGVO verstoßen wird. Was bedeutet das für die Kaltakquise?

Kaltakquise steht für die bedarfsorientierte Erstansprache von potenziellen Neukunden und ist telefonisch nur im B2B erlaubt. Im B2C ist das klassische „klingelputzen“ gängige Praxis und nach der DSGVO weiterhin Regelkonform.

Genauer gesagt geht es darum, dass im B2B, die akquirierenden Unternehmen sich zunächst die Zustimmung des Kunden vor einer digitalen Werbemaßnahme holen müssen. Die Zustimmung muss bei Email Marketing im Double-opt-in Verfahren erfolgen. Das heißt eine Einzelperson muss seine Email-Adresse bestätigen, bevor sie zu einer Email Liste hinzugefügt werden kann. Für bestehende Kontakte müssen sich Unternehmen, die ausdrückliche Erlaubnis vom Kunden einholen. Darüber hinaus ist in der Datenschutzgrundverordnung keine Abmahnung verankert, sondern dies ist ausschließlich ein Werkzeug des deutschen Wettbewerbsrechts.

Bei der Telefonakquise ändert sich nichts

Privatkunden dürfen nicht ohne deren vorheriger Zustimmung angerufen werden. Im B2B dürfen Kunden ohne Zustimmung angerufen werden, wenn mit dem berechtigten Interesse des Kunden gerechnet werden kann. Wenn der Anrufer davon ausgehen kann, dass sich der B2B Interessent für sein Angebot interessieren wird, liegt ein berechtigtes Interesse vor. Also hat sich in der telefonischen Erstansprache nichts geändert.

Wir begrüßen die DSGVO

Durch die Schwierigkeiten bei der Geschäftsanbahnung, die sich jetzt aufgrund der verschärften Gesetzgebung bei Kalt-Mailings ergeben, gewinnt die qualifizierte telefonische Direktansprache der Top-Entscheider und zwar mit Eurem relevanten Produkt oder Dienstleistung weiter an Bedeutung. 

Im Klartext heißt das, dass ein Produkt, welches nicht im Interesse des Angerufenen ist, nicht per Telefon angepriesen werden darf. Dies halten wir für einen Pluspunkt, da wir mit relevanten Produkten an Zielgruppen treten. All jene Verkäufer fallen weg, die an Entscheider uninteressante Produkte verkaufen wollen. So erleichtert die Verordnung in Zukunft die Vertriebsarbeit, da mit weniger Verkäufern konkurriert wird, die Zielkunden früher verärgert haben. Wie oft kam es vor, dass der angerufene Geschäftsführer von vornherein jedes Wort im ersten Call abgelehnt hat und das Gespräch beendete, bevor die Leistung präsentiert wurde? 

Die qualifizierte Ansprache von Top Entscheidern will gelernt sein. Wenn man die Kaltakquise im Unternehmen einführen will sind wir der richtige Ansprechpartner. 

Time to say goodbye

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